AGB

Allgemeine Lieferbedingungen (Ausgabe 2018)

1.0 Anwendbarkeit

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden.

1.2 Abweichende oder zusätzliche Regelungen und Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

1.3 Für die Lieferung von Software finden ausschliesslich die „Allgemeinen Garantie- und Lizenzbedingungen für Software“ Anwendung.

2.0 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

2.2 Erfolgt eine Bestellung nicht aufgrund eines verbindlichen Angebotes oder weicht die Bestellung vom Angebot ab, so ist für die Ausführung und Lieferung die Auftragsbestätigung massgebend.

2.3 Sofern die Lieferung von Einzel- und Ersatzteilen innert üblicher Frist möglich ist, erfolgt ohne ausdrücklichen Wunsch des Bestellers keine Auftragsbestätigung.

3.0 Technische Unterlagen und Pläne

3.1 Angaben in technischen Unterlagen, Prospekten oder Katalogen sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich zugesichert sind.

3.2 Der Besteller und FMC Shrink Management GmbH behalten sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt haben. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie übergeben worden sind.

4. Vorschriften

Der Besteller hat FMC Shrink Management GmbH auf alle lokalen, gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Sicherheits- und andere Vorgaben aufmerksam zu machen, die sich auf die Lieferung, Montage oder den Betrieb beziehen.

5. Eigentumsvorbehalt

FMC Shrink Management GmbH bleibt Eigentümer der gesamten Lieferungen, bis die Zahlungen vollständig eingegangen sind. Der Besteller ermächtigt FMC Shrink Management GmbH mit Abschluss des Vertrages, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

6. Preis und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, netto ab Fehraltorf, inkl. Standardzubehör und Standardverpackung. Sämtliche Nebenkosten, wie Bewilligungen, Zollkosten, Kosten für Beurkundungen und ähnliches gehen zu Lasten des Bestellers.

6.1.1 Bestellungen im Webshop “www.fmc-warensicherung.ch”

Die Versandkosten werden pauschal berechnet. Dies heisst, bis zu einem Einkaufswert von CHF 300.- beträgt die Versandpauschale CHF 18.-. Ab CHF 300.- Einkaufwert liefern wir Ihre Bestellung Gratis in der Schweiz.

Sollte Ihr Einkaufswert unter CHF 50.- liegen, so wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 10.- erhoben.

6.2 Zahlungen sind vom Besteller in Fehraltorf, ohne Abzug von Skonti, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen in frei verfügbaren Schweizer Franken zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

6.3 Hält der Besteller den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an, einen Zins zu entrichten, der 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz von Spesen und die Erstattung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

6.4 FMC Shrink Management GmbH behält sich das Recht vor, Preislisten ohne Vorankündigung anzupassen. Vorbehaltlich rechtlich gültige Angebote.

7. Lieferfrist

7.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gelten als eingehalten,    wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung an der Versandstelle von FMC Shrink Management GmbH – fertig  zum Versand – bereitgestellt ist.

7.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert und der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung:

a) wenn Angaben, die zur Ausführung des Auftrages benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich ändert.

b) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, wie z.B. Krieg, Aufruhr, Unfälle, Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, behördliche Massnahmen, Naturereignisse. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen, sofortigen Information über das Vorliegen solcher Hindernisse zu unterrichten.

8.0 Prüfung und Annahme der Lieferung

8.1 Soweit es üblich ist, wird die Lieferung während der Fabrikation geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, so sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.

8.2 Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist zu prüfen und FMC Shrink Management GmbH über allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu informieren. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt.

9. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Fehraltorf auf den Besteller über. Wird der Versand oder die Übernahme der Ware durch den Besteller aus Gründen, die FMC Shrink Management GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

10. Garantie

10.1 FMC Shrink Management GmbH verpflichtet sich, auf schriftliche Anzeige des Bestellers innerhalb der Garantiezeit, alle Teile, die infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, so rasch als möglich und nach eigenem Ermessen auszubessern oder zu ersetzen. Die ersetzten Teile gehen ins Eigentum von FMC Shrink Management GmbH über.

10.2  Die Garantiezeit beträgt für Firmenkunden 12 Monate ab Erhalt der Lieferung und für Privatkunden 24 Monate ab Erhalt der Lieferung.

10.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht durch FMC Shrink Management GmbH ausgeführte Installations- oder Wartungsarbeiten oder andere Ursachen, die FMC Shrink Management GmbH nicht zu vertreten hat.

10.4 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von FMC Shrink Management GmbH Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn der Besteller nicht umgehend Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und FMC Shrink Management GmbH den Schaden beheben kann.

10.5 Für Fremdgeräte übernimmt FMC Shrink Management GmbH die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten.

11. Ausschluss weiterer Haftung

Die Ansprüche des Bestellers sind in diesen „Allgemeinen Lieferbedingungen“ abschliessend geregelt. Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial, bei Verlust von Daten infolge von Mängeln der Soft- oder Hardware sowie aus irgendwelchen anderen Gründen gehen die Kosten für die Wiederbeschaffung der verlorenen Daten zu Lasten des Bestellers. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von FMC Shrink Management GmbH, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit  von Hilfspersonen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Gerichtsstand ist Fehraltorf, Schweiz. Es steht FMC Shrink Management GmbH jedoch auch das Recht zu, das am Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.

12.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.